Kfz-Gutachter: Wann Sie ihn brauchen, was er kostet und wer ihn bezahlt

Unfallgutachten

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Nach einem Autounfall taucht in den meisten Fällen die Frage auf, wer an der Kollision schuld gewesen ist. Für Schäden und mögliche Schadensersatzforderungen des Unfallgegners kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Schäden am Auto des Verursachers werden über die Teilkasko oder Vollkasko abgewickelt.

Viele Versicherer bieten heute entsprechende Tools auf ihren Websites oder Service-Anwendungen an. Bei kleineren Schäden lässt sich die Schadenhöhe meist unkompliziert online oder über den Telefon-Service des Versicherers kalkulieren. Viele Schäden sind aber auf den ersten Blick nicht ersichtlich und werden erst bei einer gründlichen Unfallbegutachtung gefunden. Denn hinter einem kleinen Kratzer an der Stoßstange kann sich durchaus eine verzogene Karosserie verbergen – und dann wird es teuer.

Um die Höhe der anfallenden Reparaturkosten oder der Schadensersatzforderungen exakt benennen zu können, beauftragen viele Versicherungen nach einem Unfall oder einem Hagelschaden einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens.

Ein Kfz-Gutachter beurteilt nicht nur die bei einem Autounfall entstandenen Schäden, sondern auch den Wert Ihres Fahrzeuges vor und nach dem Unfall. Wer ihn beauftragt und wer ihn bezahlt, erfahren Sie auf dieser Seite.


Was macht ein Kfz-Gutachter genau?

Der Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentiert er sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und schätzt den nötigen Aufwand für eine Reparatur. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen.

Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, wird der Schadengutachter den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand (Restwert) ermitteln. Ein Schadengutachten geht weit über den Umfang eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Werkstatt hinaus. Es deckt auch mögliche Mehr- oder Folgekosten ab, wie Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert.


Wie erstellt der Kfz-Sachverständige ein Gutachten?

Ein Kfz-Gutachter nimmt das Fahrzeug genau unter die Lupe und prüft es eingehend auf Defekte, Schäden und sonstige Mängel. Alle Fakten werden exakt beschrieben und entsprechend beurteilt. Dabei werden folgende Informationen festgehalten:

  • Technische Daten des Fahrzeugs
  • Besondere Ausstattungsmerkmale
  • Detaillierte Beschreibung der Unfallschäden
  • Lichtbilder der Schäden
  • Beschreibung notwendiger Reparaturen
  • Kostenkalkulation für die Schäden
  • Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
  • Dokumentation vorhandener Schäden
  • Feststellung von Wertminderung und Restwert
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
  • Schätzung der Reparaturzeit

Wann muss ein Kfz-Gutachter hinzugezogen werden?

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann, muss aber nicht hinzugezogen werden. Als Unfallverursacher melden Sie unverzüglich den Schaden Ihrer Versicherung. Diese beauftragt häufig einen Kfz-Gutachter, insbesondere bei größeren Schäden. Als Geschädigter können Sie ebenfalls einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung, sofern keine Mitschuld vorliegt.


Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?

Häufig beauftragt die Versicherung des Unfallverursachers einen Sachverständigen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Als Geschädigter können Sie den Gutachter frei wählen

Gutachter

Wer beauftragt den Kfz-Gutachter im Kaskofall?

Im Kaskofall beauftragt die Versicherung häufig einen Gutachter. Sollte das Gutachten nicht zu Ihrer Zufriedenheit sein, können Sie einen eigenen Gutachter beauftragen, jedoch auf eigene Kosten.


Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Die Kosten für den Kfz-Gutachter trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Im Kaskofall werden die Gutachterkosten meist vom Versicherer übernommen, sofern dieser den Gutachter beauftragt.


Was kostet ein Kfz-Gutachter?

Die Kosten orientieren sich an der Schadenhöhe. Hier einige Beispiele aus der BVSK-Honorarbefragung 2018:

SchadenhöheGrundhonorar vonbis
500 Euro165 Euro230 Euro
2,000 Euro364 Euro426 Euro
5,000 Euro573 Euro657 Euro
10,000 Euro815 Euro933 Euro

Quelle: Allianz Autowelt

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